print

Verordnung zur Durchführung des Öko-Landbaugesetzes – ÖLG-DV

arrow_left arrow_right

1(Fundstelle:
2BGBl. 2023 I Nr. 206, S. 11 - 12)

Kontrollbereiche, für die eine Zulassung nach § 3 Satz 2 beantragt wird:

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8.
1. Kontrollbereich A Kontrollbereich B Kontrollbereich
B-AHV
Kontrollbereich C Kontrollbereich D Kontrollbereich E Kontrollbereich G
2. Erzeugung von ökologischen/biologischen oder in Umstellung befindlichen unverarbeiteten Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, einschließlich Saatgut und anderem Pflanzenvermehrungsmaterial Verarbeitung landwirtschaftlicher ökologischer/biologischer Erzeugnisse, einschließlich Aquakulturerzeugnisse, die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt sind Kontrolle von Unternehmen im Anwendungsbereich einer aufgrund des § 6 ÖLG erlassenen Rechtsverordnung Einfuhr von ökologischen/biologischen Erzeugnissen oder Umstellungserzeugnissen aus einem Drittland in die Union Unterauftragsvergabe Herstellung von ökologischen/biologischen oder in Umstellung befindlichen Futtermitteln Gruppenzertifizierung
3. Erzeugung von ökologischen/biologischen oder in Umstellung befindlichen Tieren und unverarbeiteten tierischen Erzeugnissen Herstellung von ökologischen/biologischen oder in Umstellung befindlichen Weinen
4. Erzeugung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen nach Anhang I der Verordnung (EU) 2018/848, außer ätherischen Ölen und Hefen
5. Kontrollbereich AA Herstellung von ökologischen/biologischen ätherischen Ölen und Hefen nach Anhang I der Verordnung (EU) 2018/848
6. Erzeugung von ökologischen/biologischen oder in Umstellung befindlichen Algen und unverarbeiteten Aquakulturerzeugnissen
7. Kontrollbereich AI Vertrieb/Inverkehrbringen von ökologischen/
biologischen Erzeugnissen oder Umstellungserzeugnissen, die vom Unternehmer nicht selbst produziert oder hergestellt werden, einschließlich des Groß-, Einzel- und Online-Handels
8. Erzeugung von ökologischen/biologischen oder in Umstellung befindlichen Erzeugnissen aus der Imkerei
9. Export
10. Lagerung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen oder Umstellungserzeugnissen, die vom Unternehmer nicht selbst produziert oder hergestellt werden

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25